Das Corona-Infektionsgeschehen, Unfälle mit dem E-Scooter, Histoplasmose sowie die Lage in der Ukraine, das sind die Themen, die der Mediziners Michael M. Kochen in seinem März-Newsletter behandelt.
Der deutsche Mediziner Prof. Dr. med. Michael M. Kochen präsentiert in seinem Newsletter MMK-Benefits regelmäßig hausärztlich relevante Studienergebnisse. Prof. Kochen hat dem Institut für Allgemeinmedizin und Public Health seinen Newsletter zur Verfügung gestellt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Das Corona-Infektionsgeschehen in Deutschland ist durch die bislang höchsten Inzidenzen seit Beginn der Pandemie gekennzeichnet. Zur Zeit liegen > 25.000 Patienten (Steigerungsrate seit Anfang Februar: 60%) in Krankenhäusern, die aufgrund der Erkrankung von MitarbeiterInnen mit erheblich reduziertem Personal diese massive Belastung schultern müssen. Eine vergleichbare Situation besteht in den hausärztlichen Praxen. In Bayern werden Klinikmitarbeiter nur noch getestet, wenn sie symptomatisch sind (Danke an Josef Pömsl für den Hinweis).
Hinzu kommt, dass jede Woche 1.000 – 1.500 Personen an der (angeblich so harmlosen) Omikron-Variante versterben, seit Beginn der Pandemie beläuft sich die Zahl der an Covid Verstorbenen auf mehr als 128.000.
Man stelle sich vor, schreibt Peter Fahrenholz in der Süddeutschen Zeitung, in Deutschland würde jeden Tag ein Flugzeug mit 200-300 Passagieren abstürzen…
Alle seriösen Modellierer sagen voraus, dass die Ausbreitungstendenz anhalten wird und ein Rückgang vielleicht erst mit deutlich wärmeren Außentemperaturen zu erwarten ist. Gleiches spielt sich in anderen Ländern wie dem UK ab (zur dortigen Situation). In Österreich wurde die Maskenpflicht in Innenräumen (zum 5.3. abgeschafft) ab 24.3. wieder eingeführt.
Die nachfolgenden Zahlen zeigen das aktuelle Infektionsgeschehen:
Dazu noch die Zahlen zum Impf-„Fortschritt“ vom 25.3. (KBV).
Die Zahl der täglich neu Infizierten ist wahrscheinlich massiv un- tertrieben; sie dürfte vermutlich zwischen 500.000 und 700.000 pro Tag liegen.
Das kann man an zwei Kriterien festmachen:
Laut WHO repräsentiert die sog. Testpositivenrate die echte Zahl der Infizierten nur dann, wenn sie nicht über 5% liegt – bei uns liegt sie allerdings mehr als zehnmal so hoch (s. dazu https://t1p.de/3ete),
Man schaue in den eigenen Familien- und Freundeskreis: Von den vielen an COVID-19-Erkrankten lassen die wenigsten einen positiven Schnell- test durch einen PCR-Test bestätigen. Der Aufwand dafür ist hoch … und hat keine Konsequenzen, da die Gesundheitsämter ihren Aufgaben schon seit längerem nicht mehr nachkommen können. Also isoliert man sich selbst für 7-10 Tage und testet nach abgeklungener Symptomatik mit Hilfe eines hochsensitiven Schnelltests.
Die letzte Evaluation von Schnelltests des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) stammt vom 24.3.2022 und ist angehängt. Das PEI hat eine Stichprobe auf Omikron-Eignung untersucht (Kolumne ganz rechts) und dabei keine Einschränkung gefunden.
Nur zwei der Tests erreichen eine Gesamtsensitivität von 100%, einer von 98% (Speichel) – von mir gelb markiert.
Wie schon in einem früheren Benefit angedeutet, weisen einige noch nicht begutachtete Preprints darauf hin, dass grundsätzlich oropharyngeal und nicht nasal abgestrichen werden sollte, da die Ausbeute bei Omikron dann deutlich besser ist (auch die Erfahrungen von Schwerpunktpraxen bestätigen das).
Die hohen Infektionszahlen sind durch zwei Faktoren bedingt:
Einmal durch die zunehmend prävalente BA.2-Sublinie von Omikron, deren Ansteckungsfähigkeit rund 40% höher liegt als die BA.1-Linie (bei wahrscheinlich gleicher Pathogenität wie BA.1).
Der neueste Wochenbericht des RKI zeigt, dass die BA.2-Linie inzwischen 72% der nachgewiesenen Omikron-Varianten ausmacht (weltweit laut WHO 86%); Delta spielt keine Rolle mehr.
Der zweite Faktor betrifft die Gefahr durch eine seit 110 Tagen im Lande sich ausbreitende variant of concern, die nicht durch einen griechischen Buchstaben gekennzeichnet ist, sondern durch drei Buchstaben des lateinischen Alphabets: F.D.P. Das meint zumindest ein unbekannter Spaßvogel, der mir die nachfolgende Abbildung kosten- und copyrightfrei zur Verfügung gestellt hat.
Als kleinste der Ampelparteien hat die FDP das „neue Infektionsschutzgesetz” durchgesetzt. Es sieht vor, dass spätestens am 2. April fast alle Einschränkungen wegfallen und es in der Verantwortung der Länderparlamente liegt, einzelne Maßnahmen wieder in Kraft zu setzen. Umstritten ist dabei insbesondere die (umsetzungsmäßig reichlich unklare) „hot-spot-Regelung“, die Regionen mit bedrohlicher Infektionslage betrifft. Gesundheitsminister Lauterbach machte bei den Regierungsverhandlungen nach meinem Eindruck keine besonders glückliche Figur.
Der bereits zitierte Peter Fahrenholz (SZ) fasste die Botschaften des neuen Gesetzes kurz zusammen:
- An die Bundesländer: Seht zu, wie Ihr mit dem Problem selber fertig werdet.
- An die Bevölkerung: Macht, was Ihr wollt.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiter in „Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften sowie im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr inkl. Flugzeugen“.
In Arztpraxen können die Länder außerhalb der sogenannten Hotspotregelung eine Maskenpflicht weiter anordnen. Was diese neue Situation für die Praxen im Alltag bedeutet, wird durch ein aktuelles Schreiben der KV Baden-Württemberg deutlich. Dort heißt es wörtlich:
„Nach Aufhebung der Maskenpflicht kann der Praxisinhaber von den Pati- enten das Tragen einer Maske nicht einfordern. Behandlungspflicht vor Hausrecht! Für Maskenverweigerer können ggf. gesonderte Sprechzeiten angeboten werden“.
Glückwunsch!!
- Inzwischen haben die fünf Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und das Saarland – angesichts der Rekordinfektionszahlen – eine Verlängerung der strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen gefordert. „Das würde es ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig wären“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Laumann.
- In Baden-Württemberg wollte allerdings der dortige Sozial- und Ge- sundheitsminister Manfred Lucha einmal aus dieser Riege aussteigen und gegen seine eigene Regierung zu Felde ziehen. In einem Brief an BMG Karl Lauterbach forderte er den Bund zu einem baldigen Wechsel von der pandemischen in die endemische Phase auf – dieser Strategiewechsel solle noch im April nach den Osterferien eingeleitet werden.
- Die Rechnung hatte er allerdings ohne den Wirt gemacht, denn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der nach eigenen Angaben von dem Brief nichts wusste, distanzierte sich bereits einen Tag später von seinem Parteifreund. Wie lange Kretschmann den nicht zum ersten Mal durch erratische Aktivitäten aufgefallenen Lucha halten will, ist bislang nicht bekannt.
- Wie es mit der Maskenpflicht bei Discountern und Lebensmittelketten zugehen wird, kann man ahnen, wenn man die nachfolgende Twittermeldung des Medizin- und Investigativ-Journalisten Markus Grill liest. Er zitiert BMG Lauterbach aus der Bundespresskonferenz vom 25.3.2022: „Ich würde es begrüßen, wenn Supermarktketten von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen“. Toll(haus)!
Die von Karl Lauterbach angesprochenen Herren CEOs dieser großen Lebensmittelkonzerne (eine Frau ist nicht darunter) sehen Sie im nächsten Bild.
Von oben links: Markus Mosa (Edeka), Lionel Souque (Rewe Group), Gerd Chrzanowski (Schwarz-Gruppe/Lidl, Kaufland), Jens Ritschel (Aldi Süd), Markus Dicker (Aldi Nord)
Nur ganz nebenbei möchte ich erwähnen, dass die Corona-Leitliniengruppe der DEGAM unter der Federführung von Josef Pömsl vor drei Monaten, am 21.12.2021, einen höflich-kollegialen Brief an Karl Lauterbach geschrieben hat. Darin ging es um die gesetzliche Maskenpflicht von Angestellten in Supermärkten.
Wer sich wundert, dass zwar die Kunden FFP2-Masken tragen müssen, die meisten Angestellten aber nur (oft schlechtsitzende) OP-Masken: In den Läden sind für Angestellte keine FFP2-Masken vorgeschrieben und den bekanntlich am Hungertuch nagenden Discountern sind diese schlicht zu teuer. Man muss sehen, wo man bleibt, oder etwa nicht?
Auf den Brief an Lauterbach kam bis heute keine Antwort.
Die folgende Abbildung stammt aus der mit Abstand seriösesten Tageszeitung dieser Republik, dem von bösen Zungen als „BLÖD-Zeitung“ verunglimpften Boulevardblatt Bild.
Das Blatt stellte am 4.12.2021 drei prominente WissenschaftlerInnen als angebliche „Lockdown-Macher“ an den Pranger (links Dirk Brockmann, HU Berlin, rechts Michael Meyer-Hermann, Helmholtz-Zentrum Braunschweig, Mitte Viola Priesemann, Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation Göttingen).
- Bereits zwei Tage später reagierte der Wissenschaftsrat („Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Aufruf zu mehr Sachlichkeit in Krisensituationen“). Innerhalb weniger Tage gingen 84 Beschwerden beim Deutschen Presserat ein, der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland.
- Auf deren Webseite kann man in Kapitel 1 des Pressekodex – überschrieben mit „Ethische Standards für den Journalismus“ – lesen: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“.
- Ende Januar hatte die Bild zu einer Talkrunde mit Vertretern der Wissenschaft geladen, in der Chefredakteur Johannes Boie den Artikel “absolut unglücklich” nannte. Er “würde ihn so nicht noch einmal drucken“.
- Jetzt hat der Presserat die Beschwerden gegen den Artikel zurückgewiesen. Die Bezeichnung „Die Lockdown-Macher“ sei „eine zulässige Zuspitzung, die pointiert und streitbar sein möge, jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist”. Kein Kommentar.
- Die Diskriminierung von Wissenschaftlern ist übrigens kein deutsches Phänomen. Lesen Sie dazu den aktuellen Artikel im Wissenschaftsmagazin Science.
Weil wir gerade dabei sind: Vielleicht interessiert Sie die Meinung zum Infektionsgeschehen von zwei prominenten Experten?
- Der klinische Infektiologe Clemens Wendtner, Chefarzt am Münchner Klinikum Schwabing, hat vor wenigen Tagen der Augsburger Allgemeinen ein Interview gegeben („Es entwickelt sich gerade eine sechste Welle“)
- Die Direktorin der Virologie am Klinikum der Universität Frankfurt, Sandra Ciesek, wurde von der FAZ um ihre Meinung gebeten („Omikron ist alles andere als ein Schnupfen“) (Bezahlschranke).
Damit ist für heute Schluss mit Corona – ohne neue Studien, die es natürlich in Hülle und Fülle gibt. Mehr beim nächsten Benefit.
Kurzmeldungen aus dem Nicht-Corona-Bereich
Wie oft kommt es nach einer Hernien-OP zu einem operativen Eingriff wegen eines Rezidivs? Häufiger als Sie vielleicht denken…
- Dazu untersuchten US-amerikanische AutorInnen retrospektiv vom 1. Januar 2007 bis zum 31.12.2018 175.735 Patientinnen und Patienten (39.2% Männer) im mittleren Alter von 69 Jahren. Mittlere Nachverfolgungszeit: 5.3 Jahre.
- Im Zeitraum von 10 Jahren mussten 14.3% erneut operiert werden. Vergleichen mit einer Untersuchung, die 2003 publiziert wurde, kein wirklicher Fortschritt.
- Die nachfolgende Grafik zeigt (Nabelhernien hier nicht berücksichtigt), dass die Rezidive bei minimal invasiven Eingriffen – weitgehend heutiger Standard – mit einer kumulativen Inzidenz von 18.8% häufiger war als bei offenen Eingriffen (16.0%).
Howard R, Thumma J, Ehlers A. Reoperation for recurrence up to 10 years af- ter hernia repair. JAMA 2022; 327: 872-874
Unfälle mit dem E-Scooter
Wenn man die Suchworte „e-scooter accidents“ in eine medizinische Datenbank eingibt, sieht man, dass Publikationen zu diesem Thema immer häufiger werden. Eine Veröffentlichung trägt den chrakteristischen Titel „E-scooter accidents: A new epidemic“.
- E-Scooters sind in Deutschland unter dem berüchtigten, seinerzeitigen Verkehrsminister Andreas Scheuer im Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen worden. In einer ersten Studie im Jahre 2021 wurden von Juni – Dezember 2019 in Berlin 43 verletzte, hospitalisierte Patienten untersucht (mittleres Alter 30 Jahre; 44.2% Frauen).
- Soeben erschien eine weitere Studie aus der Hauptstadt, in der die „echten“ Patientenzahlen für diesen Zeitraum wiedergegeben wurden: n=248.
- 129 waren Männer; mittleres Alter 29 Jahre; 41% Touristen; 4% Kinder. Die meisten Unfälle ereigneten sich am Wochenende. 40% der Betroffenen erlitten ein Schädel-Hirn-Trauma.
- Die Verletzungslokalisation können Sie der folgenden Grafik entnehmen:
Die Originalstudie aus dem Emergeny Medical Journal (BMJ Group) „E-scooter incidents in Berlin: an evaluation of risk factors and injury patterns“ ist frei verfügbar.
Die Histoplasmose
Die Histoplasmose ist eine Pilzerkrankung, die mitunter auch schwer verlaufen kann. Das RKI hat jetzt den „Ratgeber Histoplasmose“ aktualisiert. Im Epidemiologischen Bulletin 12/2022 werden wichtige Punkte wie Infektionsweg, klinische Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zusammengefasst.
Und am Schluss gestatte ich mir noch einige wenige Nachrichten für die Ukraine.
Wer noch nach Gelegenheiten sucht, Geld zu spenden: Polen ist das europäische Land, das (mit massivem Engagement von Privatleuten und zivilgesellschaftlichen Organisationen) bei weitem die größte Zahl ukrainischer Flüchtlinge aufgenommen hat.
- Eine vorbildliche zivilgesellschaftliche Organisation in Polen ist die „Polish Humanitarian Action“. Nach einem Klick auf Donate kann man über paypal spenden (in USD, wird sofort in Euro angezeigt). Das geht natürlich auch über den – ebenfalls angezeigten – normalen Konto-Weg (IBAN: PL50 2490 0005 0000 4600 2305 1673; SWIFT CODE: ALBPPLPW).
- Bis heute sind mehr als 230.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Da das mitgenommene Bargeld von europäischen Banken bislang nicht eingetauscht wird (Kreditkarten-Zahlungen sind hingegen unproblematisch), sind viele Flüchtlinge auf Lebensmittelzuteilungen der Tafeln angewiesen.
- Wenn Sie der Tafel Ihres Heimatortes finanziell oder mit Sachspenden unter die Arme greifen, ist das eine große Hilfe. Infos mit PLZ-Suche hier.
Arbeitsmöglichkeit
Viele Flüchtlinge (meist Frauen mit Kindern) wollen und können in Deutschland wie auch in allen anderen EU-Ländern arbeiten. Dafür benötigen sie allerdings einen Aufenthaltstitel und müssen sich bei der örtlichen Ausländerbehörde melden. Wie zäh letzteres geht, brauche ich Ihnen wahrscheinlich nicht im Detail zu schildern – Sie müssen nur die TV-Nachrichten ansehen.
- Vielleicht suchen Sie ja eine Kollegin oder eine MFA für Ihre Praxis, die ukrainisch, russisch und deutsch spricht? Eine gut gemachte Webseite, auf der man – kostenlos – Jobs anbieten oder finden kann, ist https://www.jobaidukraine.com/.
- Nach einem kritischen Bericht der Tagesschau von heute „sollte die Aufnahme einer Arbeit nach Anmeldung umgehend möglich sein, heißt es auf den Seiten des Innenministeriums. Mit dem Erhalt des Aufenthaltstitels habe man die Erlaubnis zu arbeiten, selbst dann, “wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht“.
- Wie aufgeblasen solche Verlautbarungen und wie bräsig der Behördentrott sein können, hat Philipp Baumgärtner vom MDR auf tagesschau.de geschildert.
Katja Kipping hat ähnliche Vorkommnisse aus ihrem Alltag als Berliner Sozialsenatorin in einer Talkshow geschildert:
- Private Kleinbusse wollten ukrainische Familien transportieren – „geht nicht wegen fehlender Kindersitze“.
- Mitgebrachte Haustiere (für Kinder neben der Mutter oft der einzige Haltepunkt auf der Flucht) sollten „nach Vorgabe von Veterinären sechs Woche in Tollwut-Quarantäne“.
- Beides konnte verhindert werden. Die zuständigen BeamtInnen werden sicher gehörig mit dem Kopf geschüttelt haben.
Herzliche Grüße
Michael M. Kochen
Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP
Emeritus, Universitätsmedizin Göttingen
Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
AG Infektiologie und Leitliniengruppe Neues Coronavirus, Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
Ordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
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