Haarfarben stehen immer wieder im Verdacht, krebserregend zu sein. Wie sicher sind moderne Haarfarben? Sind Pflanzenhaarfarben wirklich unbedenklich? Das deutsche Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft gibt dazu einen Überblick.
Bearbeitung: Patrick Rina
Der Krebsinformationsdienst des deutschen Krebsforschungszentrums ist Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Krebs. Das Zentrum bietet wissenschaftlich fundierte Informationen über die Krankheit und berät Betroffene und Angehörige. Auf der Internetseite bietet der Dienst aktualisierte Informationen zum Thema Krebs. Diese Inhalte stellt der Krebsinformationsdienst dem Institut für Allgemeinmedizin zur Verfügung.
Wer untersucht das Krebsrisiko von Haarfarben?
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass bei Anwendung der heute in Deutschland verfügbaren chemischen Haarfarben kein erhöhtes Krebsrisiko besteht. Das BfR beurteilt das tatsächliche Krebsrisiko von einem in Deutschland zugelassenen Produkt für eine festgelegte Personengruppe: Also beispielsweise das von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich mit den derzeit verfügbaren Haarfarben regelmäßig die Haare färben oder färben lassen.
Die Internationale Krebsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet Krebsrisiken von Substanzen. Dabei verwendet die IARC andere Kriterien und eine andere Datengrundlage für ihre Risikoeinschätzung als das BfR. Die IARC untersucht beispielsweise, ob Haarfarben generell Krebs erzeugen können. Dafür beziehen sie auch Haarfarben ein, die in Deutschland verboten sind. Daher kommt die IARC zu einer anderen Einschätzung als das BfR: Laut IARC reichen die bisher vorliegenden Daten nicht aus, um das Krebsrisiko von (künstlichen) Haarfärbemitteln abschließend zu beurteilen.
Haarfarben gelten als “kosmetische Mittel”
Die Europäische Kosmetikverordnung regelt bei kosmetischen Mitteln alle Anforderungen an die Produkte, die verpflichtend für die Hersteller sind. Das betrifft auch Haarfarben. Dies soll die Sicherheit von Kosmetika über ein mögliches Krebsrisiko hinaus sicherstellen. Teil der Verordnung sind beispielsweise umfangreiche Listen von Stoffen, die in Kosmetika verboten sind (Negativlisten) und von Stoffen, die erlaubt sind (Positivlisten). Fachleute überprüfen diese Listen fortlaufend.
Ohne Sicherheitsnachweis kein Verkauf in der EU möglich: Eine weitere Maßnahme, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union (EU) zu schützen, sind sogenannte Sicherheitsdossiers. Hersteller erhalten ein solches Dokument, wenn das Produkt keinen gesundheitsgefährdenden Inhaltstoff enthält. In der EU dürfen nur Produkte mit einem solchen Sicherheitsnachweis verkauft werden. Das gilt auch für Haarfärbemittel. Bei Gesundheitsgefahr schnelle, europaweite Warnung: Wird in einem EU-Land ein Produkt doch als gesundheitsschädlich eingestuft, weil neue Risiken bekannt geworden sind? Dann übermittelt das Europäische Schnellwarnsystem rasch eine Warnmeldung an die zuständigen Behörden in der EU. Diese nehmen das Produkt danach umgehend aus dem Verkehr.
Mehr Sicherheit mit Pflanzenhaarfarben?
Neben chemischen Haarfärbemitteln gibt es auch Naturhaarfarben: den Natur-Farbstoff Henna und den Natur-Farbstoff Indigo. Reine Henna- oder Indigo-Haarfarben bewerten Experten als sicher. Der Naturfarbstoff Henna wird aus dem Hennastrauch (Lawsonia inermis) gewonnen, der Natur-Farbstoff Indigo aus der Indigopflanze (Indigofera arrecta).
Aber nicht alle pflanzlichen Haarfarben enthalten ausschließlich diese Pflanzenfarbstoffe: Es gibt Produkte, die zusätzlich Pflanzenschutzmittel oder chemische Färbestoffe enthalten können, die gesundheitsschädlich sein können. Solche möglicherweise gesundheitsschädlichen Henna-Haarfarben sind in Deutschland von den Behörden allerdings aus dem Verkehr gezogen worden. Grundlage war auch hier eine Warnmeldung des Europäischen Schnellwarnsystem.
Die Stiftung Warentest informiert
Verschiedene pflanzliche Haarfarben wurden von der Stiftung Warentest untersucht. Die Ergebnisse dazu finden Sie bei der Stiftung Warentest.
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